Im Winter sehr oft zu sehen - Autofahrer, die nur ein winziges Guckloch in die Fraontscheibe ihres Fahrzeuges kratzen und dann schon losfahren.
Die wenigsten Fahrzeugführer wissen, dass ihnen strafrechtliche Folgen drohen und sogar Rückzahlungsforderungen der Versicherung
bei einem Unfall möglich sind. Alle Scheiben müssen vor Fahrtbeginn vom Eis und Schnee befreit werden, auch das Fahrzeugdach.
Werden nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch den vom Dach "fliegenden" Schnee behindert und es dadurch zu einem Unfall kommt, muss
der Fahrer für den Schaden aufkommen. Erst freikratzen und dann den Motor starten - ein wramlaufenlassen des Motors ist nicht erlaubt
und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld belegt.